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Wo in Europa sind Winterreifen Pflicht?

Winterreifenpflicht in Europa

Die gesetzlichen Bestimmungen zu Winterreifen unterscheiden sich von Land zu Land und manchmal sogar von Region zu Region. Wo sind also in Europa Winterreifen vorgeschrieben? Und wo werden sie lediglich empfohlen?

Uniroyal Winter Tyres in Europe DE Graphic Winterreifenpflicht innerhalb Europas

Wo in Europa sind Winterreifen Pflicht?

  • Bosnien-Herzegovina
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Island
  • Lettland
  • Litauen
  • Österreich
  • Mazedonien
  • Moldawien
  • Montenegro
  • Russland
  • Serbien
  • Slowenien
  • Schweden
  • Tschechien

Die gesetzlichen Bestimmungen zu Winterreifen unterscheiden sich von Land zu Land und manchmal sogar von Region zu Region. Wo sind also in Europa Winterreifen vorgeschrieben? Und wo werden sie lediglich empfohlen?

Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Bestimmungen möglicherweise geändert oder aktualisiert werden. Daher empfehlen wir Ihnen, die regionalen Vorschriften noch einmal zu überprüfen, bevor Sie im Winter eine Auslandsreise antreten.


Winterreifenpflicht und Regelungen in Europa

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LandReifenvorschriftenSchneekettenvorschriftenWeitere Hinweise

Albanien

 

Keine generelle Winterreifenpflicht.


Mitführpflicht und Verwendung auf der  Antriebsachse bei entsprechender  Beschilderung bzw. Witterungsverhältnissen.
Spikereifen verboten.

Belarus

Keine generelle Winterreifenpflicht.

Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.

Spikereifen erlaubt.

Belgien

Keine generelle Winterreifenpflicht. Symmetrische Verwendung von M+S- bzw. Winterreifen pro Achse erforderlich.

Schneeketten auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.

Spikereifen verboten.

Bosnien und Herzegowina

In der Zeit vom 15. November bis 15. April sind für Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzen und für Fahrzeuge mit >3,5t hZG zwei Optionen vorgeschrieben:

Option 1: Reifen mit Winterprofil mit mind. 4 mm Profiltiefe an der Antriebsachse.

Option 2: Reifen mit Standardprofil mit mind. 4 mm Profiltiefe, bei winterlichen Witterungsverhältnissen (Schnee, Eisregen) müssen Schneeketten an der Antriebsachse angebracht werden.

Mitführpflicht vom 15. November bis 15. April.

Schneeschaufel und ein Sack mit Sand (25 - 50 kg) sind mitzuführen. Spikereifen verboten.

Bulgarien

In der Zeit vom 15. November bis zum 1. März sind Sommer- oder Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm erforderlich.

Mitführpflicht vom 1. November bis 31. März. Auf Bergstraßen zeigen entsprechende Verkehrsschilder Kettenpflicht an.

Spikereifen verboten. Ohne passende Winterausrüstung kann eine Einreise ins Land verboten oder ein Fahrverbot ausgesprochen werden.

Dänemark

Keine generelle Winterreifenpflicht.

Schneeketten vom 1. November bis 15. April erlaubt.

Spikereifen vom 1. November bis 15. April erlaubt. Spikes sollten in dieser Zeit an allen Reifen montiert sein.

Deutschland

Situativ bei winterlichen Bedingungen.  Fahrzeuge < 3,5 t GG müssen ab 01.01.2018 mit Reifen mit dem Alpine-Symbol (3PMSF-Reifen) an allen  Achspositionen ausgestattet sein. 

Fahrzeuge > 3,5 t GG müssen mit Reifen mit dem Alpine-Symbol (3PMSF-Reifen) an den Radpositionen der permanent angetriebenen Achsen ausgestattet sein. 
Spätestens ab 1. Juli 2020 sind auch für die vorderen Lenkachsen mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnete Reifen Pflicht.

Unter winterlichen Bedingungen gilt dies auch für ab dem 1. Januar 2018 hergestellte Reifen. M+S-Reifen, die vor dem 1. Januar 2018 produziert wurden, werden bis zum 30. September 2024 als geeignete Winterausrüstung akzeptiert.

Schneeketten bei entsprechender Beschilderung erlaubt. Spikereifen verboten. Ausnahme: Strecke über das Kleine Deutsche Eck.60 Euro Strafe für nicht angepasste Bereifung, 80 Euro bei Behinderung wegen unpassender Bereifung, 100 Euro bei Gefährdung wegen unpassender Bereifung, 120 Euro bei Unfall wegen unpassender Bereifung, jeweils zzgl. 1 Punkt.

Estland

Winterreifen vorgeschrieben für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht < 3,5 t (Radialreifen mit 3 mm Mindestprofiltiefe) vom 1. Dezember bis 1. März (auch von Oktober bis April, je nach Wetterverhältnissen). Schwerere Fahrzeuge benötigen keine Winterreifen; die Mindestprofiltiefe von 3 mm gilt jedoch auch für sie.

Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.Spikereifen sind vom 15. Oktober bis 31. März zulässig.
FinnlandFahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht > 3,5 t, Dezember bis Februar: auf Antriebsachse mindestens 5 mm und auf allen anderen Achsen mindestens 3 mm Profiltiefe. Winterreifen sind für die Antriebs- und Lenkachse vorgeschrieben, jedoch in der Gesetzgebung nicht näher definiert. In Erklärungen werden Winterreifen als M+S definiert.Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.Spikereifen sind vom 1. November bis 31. März zulässig, wenn  winterliche Witterungsbedingungen vorherrschen. Für Spikereifen gibt es keinen Schubtest.
Frankreich

Keine allgemein gültigen Bestimmungen für Winterreifen. Ausnahmen werden durch Verkehrszeichen angezeigt. 

Eine Winterausrüstung ist auf Straßen vorgeschrieben, die mit dem Schild B26 gekennzeichnet sind.

Schneekettennutzung, wenn durch Beschilderung darauf hingewiesen wird.Spikereifen für Fahrzeuge  < 3,5 t hzG vom 1. Samstag vor dem 11. November bis zum  letzten Sonntag im März mit  Geschwindigkeitsbegrenzung 60/90 km/h. Fahrzeuge mit Spikereifen müssen mit einem Sticker gekennzeichnet sein. Spikeverbot für Fahrzeuge > 3.5 t hzG.
GroßbritannienKeine generelle Winterreifenpflicht.Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.Spikereifen erlaubt, jedoch nur auf verschneiten und vereisten Straßen, und nur dann, wenn Straßenbelag dadurch nicht beschädigt wird, ansonsten Regress möglich.
Italien

Keine generelle Winterreifenpflicht. Ausnahmen werden durch Beschilderung angezeigt.

Mitführpflicht von Schneeketten.Lokale Regelungen im Fall von Schnee- und Eisfahrbahn. Die Wintervorschrift RU/1580 bezieht sich nur auf Fahrzeuge der Klassen: M1, N1 und O1. Im Fall von Schnee kann die örtliche Polizei ein Transitverbot auf einigen Autobahnabschnitten verhängen.
IrlandKeine generelle Winterreifenpflicht.Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.Spikereifen erlaubt, aber nur auf verschneiten und vereisten Straßen und mit einer Geschwindigkeits-begrenzung 96/112 km/h (Überlandstraßen/Autobahn).
IslandEs gibt noch keine Winterreifenverordnung, doch wird eine neue technische Vorschrift erwartet.  
KroatienWinterreifenpflicht vom 15. November bis zum 15. April. Für Fahrzeuge >3,5 t hZG sind M+S Reifen auf der Antriebsachse Pflicht.Unter bestimmten Voraussetzungen sind Schneeketten für die Antriebsachse erforderlich (wenn das Fahrzeug mit SU Reifen ausgestattet ist). Schneekettenpflicht in einigen Regionen (Lika/Gorski Kotar).Spikereifen verboten. Gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen eine Schneeschaufel mitführen.
KosovoKeine generelle Winterreifenpflicht.Mitführpflicht und Verwendung auf Antriebsachse bei entsprechender Beschilderung bzw. Witterungsverhältnissen.Spikereifen verboten. In Bussen und Lkw ist eine Schneeschaufel mitzuführen.
LettlandWinterreifen (M+S) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht < 3,5 t vom 1. Dezember bis 1. März. Mindestprofiltiefe von 4 mm. Schwerere Fahrzeuge benötigen keine Winterreifen; eine Mindestprofiltiefe von 3 mm ist jedoch vorgeschrieben.Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.Spikereifen sind vom 1. Oktober bis 30. April für Fahrzeuge > 3,5 t hzG erlaubt.
LiechtensteinKeine generelle Winterreifenpflicht.
Fahrzeuge müssen mit der Witterung entsprechenden Reifen ausgestattet sein, Mithaftung kommt in Betracht.
Mitführen von Schneeketten wird empfohlen. Einsatz auf Bergstraßen bei entsprechender Beschilderung verpflichtend.Für Fahrzeuge < 7,5 t hzG sind Spikereifen vom 1. November bis 30. April - mit Ausnahme von Schnellstraßen und Autobahnen - erlaubt, Tempolimit 80 km/h. Alle Reifen müssen mit Spikes ausgestattet und die Fahrzeuge durch einen Sticker gekennzeichnet sein.
LitauenWinterreifen vorgeschrieben für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht < 3,5 t vom 1. November bis 1. April. Schwerere Fahrzeuge benötigen keine Winterreifen; eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm ist jedoch vorgeschrieben.Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.Spikereifen erlaubt vom 1. November bis 1. April.
LuxemburgBei winterlichen Fahrbedingungen müssen Lkw und Busse auf der Antriebsachse mit Winterreifen (M+S Kennzeichen ausreichend) ausgestattet sein.Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.Spikereifen verboten.
MazedonienKeine generelle Winterreifenpflicht.Mitführpflicht von Schneeketten vom 15. Oktober bis 15. März, wenn das Fahrzeug nur mit Standardreifen ausgestattet ist.Spikereifen verboten. Busse und Lkw müssen eine Schneeschaufel mitführen.
MontenegroVon November bis April müssen Fahrzeuge auf bestimmten Straßen (Bekanntgabe durch das Polizeiministerium) mit Winterreifen oder Reifen mit M+S-Kennzeichnung ausgestattet sein (mind. 4 mm Profiltiefe).Schneeketten für Antriebsachse sind im Fahrzeug mitzuführen. Verwendung wenn durch Beschilderung angeordnet und in Anbhängigkeit zu Witterungsverhältnissen.Spikereifen verboten. Busse und Lkw müssen eine Schneeschaufel mitführen.
NiederlandeKeine generelle Winterreifenpflicht.Schneeketten sind auf öffentlichen Straßen nicht erlaubt.Spikereifen verboten.
NorwegenFahrzeuge mit >3,5 t Gesamtgewicht ist eine Profiltiefe von min. 5 mm / Fahrzeuge <3,5 t Gesamtgewicht min. 3 mm  Profiltiefe zwischen dem 1. November und einschließlich dem ersten Montag nach Ostern (Südnorwegen) sowie  zwischen dem 16. Oktober und  einschließlich dem 30. April (Nordnorwegen: Nordland, Troms und Finnmark) vorgeschrieben. Für Fahrzeuge >3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (ohne Reisemobile mit zulässigem Gesamtgewicht <7500 kg) ist vom 15. November bis 31. März die Verwendung von Reifen mit dem Alpinsymbol (3PMSF) auf der Antriebs- und Lenkachse vorgeschrieben. Auf anderen Achsen sind im gleichen Zeitraum Reifen mit der Kennzeichnung M+S oder dem Alpine-Zeichen (3PMSF) vorgeschrieben.Mitführpflicht von Schneeketten für Fahrzeuge > 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht im Zeitraum, wenn auch die Verwendung von Spikereifen erlaubt ist. Ein Lkw mit Trailer/Anhänger muss 7 Schneeketten mitführen.

Spikereifen (durchschnittlicher Überstand: 1,7 mm) ab 1. November zulässig bis zum ersten Sonntag nach Ostern. 

In Nordland, Troms und Finnmark: vom 16. Oktober bis 30. April. 

Lkw und Trailer/Anhänger: Spikereifen auf der gleichen Achse. Bei Zwillingsbereifung ist ein Spikereifen ausreichend. 

Spikereifen können nur genutzt werden mit M+S oder 3PMSF-Markierung.

ÖsterreichWinterreifenpflicht vom 1. November bis 15. April. Bei Missachtung drohen Führerscheinentzug und hohe Bußgelder in Höhe von 35 bis 5.000 Euro.
Lkw > 3,5 t hzG müssen Reifen mit M+S-Kennzeichnung und/oder mit dem Alpine-Symbol (3PMSF) zumindest an einer Antriebsachse M+S-Reifen mit mind. 6 mm Profiltiefe (Diagonal) und mind. 5 mm Profiltiefe (Radial) aufweisen. Für Busse (M2, M3) gilt die Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. März.
Mitführplicht vom 1. November bis 15. April für mindestens zwei Antriebsräder. Ausnahmen gelten für Busse im Linienverkehr. Nutzung auf schnee- und eisbedeckter Straße.Spikereifen sind für Fahrzeuge > 3,5 t hzG verboten.
PolenKeine generelle Winterreifenpflicht.Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt. Straßen, auf denen Schneeketten verpflichtend sind, sind durch entsprechende Beschilderung ausgewiesen.Spikereifen verboten.
Portugal

Keine generelle Winterreifenpflicht.

Schneekettennutzung, wenn durch Beschilderung darauf hingewiesen wird (nur in höher gelegenen Gebieten).Spikereifen verboten.
RumänienBei winterlichen Straßenverhältnissen müssen alle Fahrzeuge > 3,5 t hzG und Busse mit mehr als 9 Sitzen mit M+S- Reifen oder Winterreifen an der Antriebsachse ausgestattet sein.Mitführpflicht für Fahrzeuge > 3,5 t hzG. Schneeketten müssen bei entsprechender Beschilderung genutzt werden.In Fahrzeugen > 3,5 t hzG sind Schneeschaufel und Sand mitzuführen. Spikereifen verboten.
RusslandNeue Winterreifenregelung wird erwartet. In den Wintermonaten (Dezember, Januar, Februar) müssen Lkw und Busse auf allen Antriebsachsen mit M+S-Reifen oder 3PMSF-Symbol ausgestattet sein und mind. 4 mm Profiltiefe aufweisen.Mitführen von Schneeketten ist empfohlen, aber nicht verpflichtend.Spikereifen in den Sommermonaten (Juni, Juli, August) verboten.
SerbienVon November bis April sind M+S Reifen oder Winterreifen verpflichtend. Mind. 4 mm Profiltiefe. Verwendung wenn durch Beschilderung angeordnet und in Abhängigkeit zu Witterungsverhältnissen.Mitführpflicht von Schneeketten für die Antriebsachse. Verwendung wenn durch Beschilderung angeordnet und in Abhängigkeit zu Witterungsverhältnissen.Spikereifen verboten. Busse und Lkw müssen eine Schneeschaufel mitführen.
SlowakeiWinterreifenpflicht (M+S-Reifen) auf Antriebsachse für Fahrzeuge > 3,5 t hzG in der Zeit vom 15. November bis 31. März (mind. 3 mm Profiltiefe).Mitführpflicht und Verwendung bei entsprechender Beschilderung bzw. Witterungsverhältnissen.Spikereifen verboten.
Slowenien

Vom 15. November bis 15. April sind für Fahrzeuge >3,5 t hZG zwei Optionen vorgeschrieben:

Option 1: Winterreifen zumindest auf der Antriebsachse (mind. 3 mm Profiltiefe)

Option 2: Standardreifen, aber Schneeketten müssen im Fahrzeug mitgeführt werden, die bei winterlichen Fahrbedingungen auf den Reifen der Antriebsachse angebracht werden müssen.

Mitführpflicht für Fahrzeuge > 3,5 t hzG, wenn das Fahrzeug nicht mit Winterreifen ausgerüstet ist.Spikereifen verboten.
SpanienHochgelegene Gebirgsstraßen im roten Level (15/TV-87): Busse müssen mit 3PMSF gekennzeichneten Reifen an allen Achspositionen und einer Mindestprofiltiefe von 4 mm ausgestattet sein. Motorwagen zwischen 3,5 t und 7,5 t für den Einsatzbereich Müllentsorgung, Lebensmitteltransport, Schmelzmitteltransport und Unfallhilfe können diese Straßen mit Winterreifen an allen Achspositionen und einer Mindestprofiltiefe von 4 mm befahren. Andere Nutzfahrzeuge sind nicht erlaubt.Hochgelegene Gebirgsstraßen im roten Level (15/TV-87): Schneeketten an Motorwagen zwischen 3,5 t und 7,5 t und Busse, wenn keine Winterreifen montiert sind.Verwendung von Spikereifen mit einem Überstand von bis zu 2 mm sind auf Schneefahrbahnen erlaubt.
Schweden

Bei winterlichen Fahrverhältnissen muss die Mindestprofiltiefe auf allen Reifen  außer Anhängerreifen 5 mm betragen. Bei vorwiegend winterlichem Wetter müssen vom 1. Dezember bis 31. März Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von ≤ 3,5 t mit 3PMSF- oder Spikereifen ausgerüstet sein.

Fahrzeuge mit > 3,5 t Gesamtgewicht müssen mit 3PMSF, POR oder Spikereifen an den vorderen und Antriebsachsen  ausgerüstet sein, an den anderen Achsen sind auch M+S-Reifen erlaubt. Bis zum 30. November 2024 ist die Verwendung von M+S (speziell für den Winter entwickelt) auf allen Achsen zulässig. Für Anhänger mit ≤ 3,5 t sind bis zum 30. November 2028 M+S-Reifen (speziell für den Winter entwickelt) zulässig.

Mitführen von Schneeketten ist empfohlen.Spikereifen sind vom 1. Oktober  bis 15. April erlaubt, dieser Zeitraum kann sich entsprechend der  Witterung verlängern. Max. 50 Spikes pro Reifen, wenn Reifen nach dem 1. Juli 2013 produziert wurden. Für bestimmte Straßen sind Verbote zu beachten. 
Schweiz

Keine allgemein gültigen Bestimmungen für Winterreifen; regionale Bestimmungen sind bei winterlichen Straßenverhältnissen möglich (z. B. auf Alpenpässen). Beachten Sie im Falle eines Unfalls mit Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen das Problem der Haftpflicht. Nur 3PMSF-Reifen werden als geeignete Reifen für winterliche Straßenverhältnisse betrachtet. Die Mindestprofiltiefe für Winterreifen beträgt 1,6 mm, die empfohlene Tiefe 4 mm.

Einsatz von Schneeketten bei entsprechenden Verkehrszeichen und Verhältnissen (Fahrzeuge mit Vierradantrieb können davon ausgenommen sein). Wenn die Behörden Schneeketten vorschreiben, darf nur mit Schneeketten gefahren werden. Einsatz von Schneeketten bei entsprechenden Verkehrszeichen und Verhältnissen.

Spikereifen sind für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht <7,5 t vom 1. November bis 30. April auf schneebedeckten Straßen zulässig. Max. Geschwindigkeit 80 km/h. Spikereifen müssen mit einem Etikett mit der Aufschrift 80 km/h versehen sein.
Tschechische Republik

Vom 1. November bis 31. März situative Winterreifenpflicht bei winterlichen Bedingungen oder durch entsprechende Beschilderung.
Fahrzeuge > 3,5 t hzG müssen mit M+S-Reifen zumindest an der Antriebsachse ausgestattet sein, mind. 6 mm Profiltiefe.

Wenn durch Beschilderung darauf hingewiesen wird, müssen 3- und Mehrachsfahrzeuge zumindest an zwei Reifen der Antriebsachse mit Schneeketten ausgestattet werden.Spikereifen verboten.
TürkeiVom 1. Dezember bis 1. April besteht eine Winterreifenpflicht für Nutzfahrzeuge für den Fernverkehr. In Städten bestimmen lokale Behörden den Zeitraum der Winterreifenpflicht individuell und geben wichtige Meldungen in Abhängigkeit von lokalen Durchschnittstemperaturen bekannt. Alle Arten von Lkw, Zugmaschinen und Bussen müssen auf den Antriebsachsen mit Winterreifen ausgestattet sein, die entweder mit M+S-, M+S und 3PMSF-Symbol oder mit dem 3PMSF-Symbol gekennzeichnet sind. Alle Arten von Vans, Kleinlastern, Pickups und Personenkraftwagen müssen auf allen Achsen entweder mit M+S-Reifen, M+S-Reifen mit 3PMSF-Symbol oder Reifen mit 3PMSF-Smybol ausgestattet sein. Jeglicher Reifen, der während einer Fahrt ausgetauscht wird, ist durch einen Winterreifen zu ersetzen. Beim Einsatz von runderneuerten Reifen muss der Laufstreifen ein Winterprofil aufweisen. Die Profiltiefe von Winterreifen für alle Arten von Lkw, Zugmaschinen und Bussen muss mind. 4 mm betragen und mind. 1,6 mm für alle Arten von Vans, Kleinlastern, Pickups und Personenkraftwagen.Mitführen oder Einsetzen von Schneeketten ist erlaubt, befreit aber nicht von der Wintereifenpflicht.Nur Spikereifen, die auf eisbedeckter Straße benutzt werden können, ersetzen Winterreifen. Die Profiltiefe sollte von der Profilmitte gemessen werden.
Ukraine

Keine generelle Winterreifenpflicht.

Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.Spikereifen erlaubt.
UngarnKeine generelle Winterreifenpflicht.Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt. Verwendung kann verpflichtend sein (Tempolimit 50 km/h). Bei winterlichen Verhältnissen kann Einreise ohne Schneeketten verwehrt werden.Spikereifen verboten.

 


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