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Teilnahmebedingungen "Uniroyal Zufriedenheitsgarantie"

1 Veranstalter

Veranstalter der Zufriedenheitsgarantie ist die Continental Reifen Deutschland GmbH, Continental-Plaza 1, 30173 Hannover (nachfolgend als „Continental“ bezeichnet).

Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Zufriedenheitsgarantie sind an info@uniroyal-garantie.de zu richten.

2 Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Endverbraucher, die im Aktionszeitraum vom 01.01. bis 31.12.2024 einen vollständigen Satz (4 Stück) Uniroyal PKW-, SUV- oder Van-Reifen in Deutschland erwerben. Pro Haushalt ist nur eine Teilnahme an der Aktion möglich. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine europäische Bankverbindung. Die Teilnahme an der Zufriedenheitsgarantie erfolgt mittels einer einmaligen Registrierung des Endverbrauchers durch Ausfüllen des Registrierungsformulars. Die Registrierung muss innerhalb von 14 Tagen ab Kauf- bzw. Montagedatum (Rechnungsdatum) erfolgen. Weiterhin muss eine Kopie der Kaufbelege per Post, E-Mail oder Upload an die UniroyalAktionsZentrale gesendet werden. Die Belege müssen auf den Namen des Teilnehmers ausgestellt sein. Bei separaten Rechnungen zu Reifenkauf und Montage gilt das Datum der Montage, die Rechnung zur Montage muss den betroffenen Reifen zuordenbar sein (Produktname und Dimension auf der Rechnung). Die Reifen müssen nach der Registrierung auf der Aktionswebseite spätestens innerhalb von 7 Tagen demontiert sein und zur Abholung bereit liegen. Die Abholung erfolgt durch die UniroyalAktionsZentrale. Nach Rückholung der Reifen und Prüfung der Kaufbelege wird dem Käufer der vollständige Kaufpreis inkl. Montagekosten laut Kaufbeleg (inkl. MwSt.) auf das angegebene Konto erstattet.
Die Teilnahme ist kostenlos. Für die Registrierung der Zufriedenheitsgarantie ist die Zustimmung der für die Zufriedenheitsgarantie geltenden Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung erforderlich.

2.1 Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und eine europäische Bankverbindung haben. Die Teilnehmer haben bei der Anmeldung ihren Namen, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, E-Mail, IBAN und BIC anzugeben. Eine Teilnahme unter falschem Namen oder in fremdem Namen ist nicht zulässig. Pro Haushalt ist nur eine Teilnahme an der Zufriedenheitsgarantie möglich.

2.2 Ausgeschlossen sind Reifen für gewerbliche Nutzung, Einsatz im Motorsport oder auf Rennstrecken oder mit mehr als 1.000 km Fahrleistung, sowie Reifen mit Einfahrschäden, Bremsplatten oder Anfahrschäden. Für Reifen mit produktionstechnisch bedingten Mängeln (Sachmängel) gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

2.3 Mitarbeiter von Continental oder einem mit Continental im Sinne von §§ 15 ff  Aktiengesetz verbundenen Unternehmen und deren Angehörige sowie andere an der Konzeption und Umsetzung dieser Zufriedenheitsgarantie beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

2.4 Die Zufriedenheitsgarantie ist eine von Continental freiwillig gewährte Zusatzleistung. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und/oder das gesetzliche Widerrufsrecht bleiben unberührt.

3 Aktionslaufzeit und Gutschrift

3.1 Der Zeitraum, in dem die Registrierung zur Zufriedenheitsgarantie möglich ist, beginnt am 01.01.2024, 0:00 Uhr und endet am 31.12.2024 um 24:00 Uhr.

3.2 Bei erfolgreicher Registrierung und korrekter Übermittlung aller relevanter Daten, werden dem Endverbraucher die volle Erstattung des Kaufpreises inkl. der Montagekosten erstattet.

3.3  Sofern keine Montagekosten im Kaufbeleg separat ausgewiesen sind, werden pauschal 10 € pro Reifen erstattet. Ist der Reifenpreis im Kaufbeleg nicht einzeln oder in Summe ausgewiesen (z. B. bei Kompletträdern), wird ein kalkulatorischer Preis in Anlehnung an den Marktpreis von Continental ermittelt und zurückerstattet. Als Montagekosten gelten die Kosten für die Montage und Demontage der Uniroyal Reifen. Weitere Positionen, wie z. B. Stickstofffüllungen, werden nicht erstattet.

3.4 Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das bei der Registrierung angegebene europäische Bankkonto. Barauszahlungen oder Schecks sind nicht möglich.

3.5 Unvollständige oder fehlerhafte Anmeldungen, fehlende Kaufbelege, verspätete Reklamationen oder Einsendungen sowie nicht oder unvollständig zurückgegebene Reifen führen zur Ungültigkeit der Teilnahme und damit zu Ausschluss von der Aktion.

3.6  Continental behält sich vor, die Zufriedenheitsgarantie ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden oder zeitlich auszudehnen. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder betriebswirtschaftlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen Continental zu.

4 Ausschluss von der Teilnahme an der Zufriedenheitsgarantie

Continental behält sich vor, nach eigenem Ermessen einzelne Personen von der Teilnahme an der Zufriedenheitsgarantie auszuschließen oder den Kaufpreis und die Montagekosten zurückzufordern, wenn ein begründeter Verdacht auf Falschangaben, Manipulation, Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder sonstige unerlaubte Handlungen vorliegt.

5 Haftungsausschluss

Der Teilnehmer nimmt hiermit zur Kenntnis, dass Continental keine Garantie oder Gewähr für die Verfügbarkeit der Internetseiten, über die die Registrierung für die Zufriedenheitsgarantie erfolgt, oder der darauf eingestellten Inhalte übernimmt. Continental behält sich vor, die Verfügbarkeit dieser Internetseiten (auch ohne vorherige Ankündigung) bzw. den Zugang hierzu ganz oder teilweise einzuschränken. Continental haftet nicht für die Insolvenz der Kooperationspartner und die daraus resultierenden Folgen für die Durchführung der Zufriedenheitsgarantie und Erstattungsauszahlung. Continental, deren Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen technischer Anlagen oder eines Dienstes, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an der Zufriedenheitsgarantie entstehen können, es sei denn, solche Schäden werden von Continental vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzungen von Körper, Leben und Gesundheit.

6 Einwilligung

6.1 Durch die Registrierung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass Continental seine persönlichen Daten für Abwicklung der Zufriedenheitsgarantie speichert und an die Werbeagentur Speitkamp übermittelt, welche die Personenangaben ebenfalls für die Dauer der Abwicklung der Zufriedenheitsgarantie speichern dürfen, soweit die Speicherung und Übermittlung für die Abwicklung erforderlich sind. Nach Abwicklung der Zufriedenheitsgarantie werden Daten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gelöscht. Die bei der Zufriedenheitsgarantie gemachten Angaben werden, soweit vom Teilnehmer nicht ausdrücklich anders bestätigt, nur zum Zweck der Abwicklung verwendet und ohne ausdrückliche Erlaubnis des Teilnehmers nicht an Dritte weitergegeben.

6.2 Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, die Einwilligung in die Speicherung der Daten zu widerrufen und somit von der Teilnahme an der Zufriedenheitsgarantie zurückzutreten. Der Widerruf ist schriftlich an Continental Reifen Deutschland GmbH, Continental-Plaza 1, 30173 Hannover oder per E-Mail an info@uniroyal-garantie.de zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

7 Sonstiges

7.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

7.2 Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und Continental unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG/UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.

7.3 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass diese Teilnahmebedingungen eine unbeabsichtigte Regelungslücke aufweisen.

7.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover, Deutschland, soweit eine Vereinbarung hierüber zulässig ist. Soweit der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Continental ebenso als Gerichtsstand vereinbart.